Das BVL habe darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit auch Saatgut im Handel war, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Es war aufgrund von Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. In Frankreich, den Niederlanden, Österreich, UK und in Italien seien Aufbrauchfristen von iprodionhaltigem Saatgut bis zum 5. Juni 2018 und darüber hinaus vorgesehen. Die Fachgruppe Gemüsebau, die den Antrag gestellt hatte, zeigte sich erleichtert. Die Entscheidung des BVL gebe als Rechtsrahmen in Deutschland nun Anbau- und Vermarktungssicherheit.