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Auf Antrag der Fachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit Bescheid vom 5. März 2018 genehmigt. Rovral aquaflo darf mit dem Wirkstoff Iprodion zur Saatgutbehandlung im Gemüsebau bis zum 5. Juni 2018 eingesetzt werden.

Das BVL habe darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit auch Saatgut im Handel war, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Es war aufgrund von Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten verkehrsfähig. In Frankreich, den Niederlanden, Österreich, UK und in Italien seien Aufbrauchfristen von iprodionhaltigem Saatgut bis zum 5. Juni 2018 und darüber hinaus vorgesehen. Die Fachgruppe Gemüsebau, die den Antrag gestellt hatte, zeigte sich erleichtert. Die Entscheidung des BVL gebe als Rechtsrahmen in Deutschland nun Anbau- und Vermarktungssicherheit.