Die Höhe der Rückstände ist abhängig von der Herkunft. Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und im Bundesauschuss für Obst und Gemüse (BOG) hin. Dies sind die Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Verbraucherschutz (BVL).
Erzeugnisse aus der EU enthalten weniger Pflanzenschutzmittelrückstände als Importe von außerhalb der EU. 2018 wurden lediglich bei 1,3 % der untersuchten Erzeugnisse aus Deutschland Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. In den vergangenen fünf Jahren bewegte sich diese Quote stets auf sehr niedrigem Niveau zwischen 1 % und 2 % (2017: 1,1 %). Lebensmittel aus anderen EU-Staaten waren ähnlich gering belastet. Bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten ist die Zahl der Überschreitungen im Jahr 2018 auf 8,8 % (Vorjahr 6,3 %) gestiegen. Sie steigt seit 2015 tendenziell an.
Bei differenzierter Betrachtung der Daten zeigt sich jedoch, dass die meisten Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten wie Äpfel, Kartoffeln, Tomaten, Orangensaft und alle untersuchten tierischen Lebensmittel nur gering belastet sind und keine oder nur wenige Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts aufweisen. Quoten von über 15 % und mehr werden zumeist nur bei wenigen Produkten wie Gemüsepaprika, Bohnen mit Hülsen, frischen Kräutern und Auberginen festgestellt.
Die hierbei häufig nachgewiesenen Wirkstoffe sind Carbendazim in Gemüsepaprika, Acephat und Methamidophos in Bohnen sowie Chlorpyrifos in frischen Kräutern. „Lebensmittel, insbesondere deutsche Gemüseprodukte in Deutschland, enthalten nur sehr geringe Pflanzenschutzmittelrückstände. Es besteht kein Risiko für den Verbraucher“, fasst Christian Ufen die Ergebnisse zusammen.