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Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte die Bundesregierung kürzlich dazu aufgefordert, Missstände bei Saisonarbeitern nicht nur in der Fleischwirtschaft, sondern auch in der Landwirtschaft durch gesetzliche Regeln zu verbessern. Auf Anfrage des Fruchthandel Magazins weist der Zentralverband Gartenbau die Vorwürfe strikt zurück.

„Mit Unverständnis nehmen die Gemüseerzeuger die Vorwürfe der IG BAU zur Kenntnis. Für Christian Ufen, dem Vorsitzenden der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) bauen die Äußerungen auf die jährlichen Vorwürfe im Vorfeld des Saisonstarts auf - ungeachtet der tatsächlichen Zustände vor Ort und der intensiven Bemühungen der Betriebe. Wiederholt hatte die Bundesfachgruppe die anhaltende Gleichsetzung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft mit der Saisonarbeit im Gartenbau und in der Landwirtschaft scharf kritisiert. Jeder einzelne Corona-Fall ist für den betroffenen Mitarbeiter und den betroffenen Betrieb höchst bedauerlich und tragisch. Auch schwarze Schafe müssen gefunden, Verstöße gegen die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen unbedingt geahndet werden.
Die verallgemeinerten Vorwürfe über schlechte Unterkünfte, Arbeitszeitverstöße, Bezahlung und fehlender Krankenversicherungsschutz entbehren jeder Grundlage, betont Ufen. So erhalten alle Saisonkräfte mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,50 €, wie ihn auch viele inländische Beschäftigte bei Aushilfstätigkeiten in anderen Brachen erhalten. Sofern Saisonkräfte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, schließen die Betriebe für diese regelmäßig eine private Erntehelferversicherung ab.
Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist es unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhalten. Das 2020 von den zuständigen Ministerien, dem RKI und dem DBV entwickelte Vorgehen für die Einreise und die Organisation von Arbeit und Unterbringung wurde von Anfang an mitgetragen.
Eine im Mai 2020 erfolgte Überprüfung von Betrieben mit Saisonkräften in NRW hat nur geringfügige Mängel aufgedeckt, die schnell behoben werden konnten. Auch bei einer bundesweit angelegten Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Juni 2020 wurden keine gravierenden Missstände festgestellt.“