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Aktuelle steuerliche und rechtliche Themen im Gartenbau wurden am 12. September beim 46. Kolloquium erörtert. So gab Rechtsanwalt Stefan Walter vom Deutschen Bauernverband e.V. einen „Überblick über die Steuergesetzgebung“ inklusive steuerpolitischer Vorstellungen der Parteien für die nächste Wahlperiode.

Ein Thema mit noch vielen offenen Fragen, so die ZVG, griff Steuerberater Timo Noe, Buchstelle LBV GmbH, Weinsberg, in seinem Vortrag „Anwendung der Tarifglättungs-Regelung nach § 32c EStG im Gartenbau“ auf.
Im Block der rechtlichen Themen ging es u.a. um “Insolvenzverfahren – Auswirkungen auf den Sozialversicherungsstatus gärtnerischer Unternehmer“, „Reform des Insolvenzrechts – Verbesserungen für den Gartenbau?“, „Gesetzliche Regelungen über Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten“.
Steuerliche Themen waren z.B. “Vorsteueraufteilung bei Gegenständen mit gemischter (privater/betrieblicher) Nutzung“, „Neues BMF- Schreiben über Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen (IAB) nach § 7g EStG“ und „Zweifelsfragen zur Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen“.
Ganz aktuell stellten Dr. Marianne Altmann, CO CONCEPT, Luxemburg, und Dr. Bernd Hardeweg, Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. (ZBG), Hannover, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgelegte Projekt „Betriebsergebnisse effektiv und effizient eingeordnet: Betriebsvergleich 4.0 im Gartenbau“ vor. Neben den geplanten Änderungen und Verbesserungen warben sie auch um Unterstützung durch die beratenden Berufe und die Branche selbst.
Am 11. September 2018 findet das 47. Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau in der Stadthalle in Bonn-Bad Godesberg statt.