Die Umsetzung der Richtlinie zu Unlauteren Handelspraktiken (UTP) und deren vollumfängliche Umsetzung in deutsches Recht muss weiter vorangebracht werden, erklärte der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) in Bezug auf die Fortführung der Gespräche im Lebensmittelbereich unter Federführung des BMEL. Außerdem bedürfe es eines stärkeren Schutzes für die Obst- und Gemüseproduzenten, damit diese weiterhin zu fairen Bedingungen im Wettbewerb bestehen können, so der ZVG.
„Mit einer Umsetzung ins deutsche Recht sollte die Bundesregierung nicht erst bis Ende 2021 warten“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Beim Verdacht von Marktmissbrauch müssen die marktschwächeren Verkäufer lückenlos und vollumfänglich geschützt werden. Hier muss die Anonymisierung der Betroffenen und Prüfung durch unabhängige Dritte eingeführt werden. Dazu zählt auch die Vertretungsmöglichkeit durch die Berufsverbände. Die zuständige Meldestelle muss zügig vorangebracht werden und die Sorgen der Produzenten, bei Meldung „entlistet“ zu werden, sollten ernst genommen werden. Problematische Praktiken des LEH müssen dringend unterbunden werden. Dazu zählen u.a. Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige rückwirkende Änderung der Liefervereinbarung oder verspätete Zahlungen für verderbliche Waren nach Ablauf des Lieferzeitraums.