Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hat zum im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) Stellung bezogen.
Wie bereits in seiner Positionierung zum Klimaschutzgesetz angeführt, werden die Kosten für die CO2-Bepreisung die Gartenbaubetriebe vor enorme Herausforderungen stellen. Deshalb sei es richtig, dass der Start der Maßnahmen moderat vorgesehen ist. Für mittlere Betriebe seien allerdings schon im ersten Jahr der CO2-Bepreisung (2021) Kosten von rund 15.000 bis 20.000 Euro zu verkraften, die eine Gewinnminderung bis zu 10 % ausmachen. Hier bedürfe es vernünftiger und substanzieller Kompensationsmaßnahmen und Anreize für Investitionen.
Laut Gesetzentwurf sollen „unverhältnismäßige Härten“ vermieden werden, allerdings auf „atypische Einzelfälle“ beschränkt. Das sei nicht ausreichend. Weitere Kompensationsmaßnahmen seien generell für die betroffenen Unternehmen im Rahmen der nachgelagerten gesetzlichen Regelungen vorzusehen.
Der Verband spricht sich für umfangreiche Fördermaßnahmen aus, die die Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen, statt behindern. Die im Klimaschutzprogramm 2030 genannte Kompensation über die Umlage im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei für die gärtnerischen Betriebe bei weitem nicht ausreichend. Hinzu kommen Investitionskosten für Feuerungsanlagen mit erneuerbaren Energien als Brennstoff. Es stehe zu befürchten, dass eine Investitionsförderung über das Bundesprogramm Energieeffizienz aufgrund zu geringer Mittelausstattung nicht ausreichen wird, um den Investitionsbedarf zu unterstützen.
Dem ungeachtet lehne der ZVG grundsätzlich eine nationale Insellösung beim Emissionshandel ab. Er spreche sich stattdessen für eine zügige Weiterentwicklung zu einem einheitlichen europäischen Vorgehen aus. Der gartenbauliche Markt sei in Deutschland von Importen geprägt, deshalb werden nationale Maßnahmen die Wettbewerbssituation verschärfen, hebt der Verband hervor.