„Verbote hebeln wichtige und wegweisende Länderaktivitäten aus, wie bspw. in Niedersachsen oder in Baden-Württemberg“, kommentiert ZVG-Präsident Jürgen Mertz den vorgelegten Entwurf. Notwendig seien regionale und standortangepasste Regelungen.
Gerade für den Anbau von Obst und Gemüse bedarf es der Möglichkeit, boden- und kulturschonend Unkrautbekämpfungs- und gezielte Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen zu können. Der ZVG lehnt die Ausweitung von Verboten insbesondere in FFH-Gebieten daher entschieden ab.
Der ZVG betont die Notwendigkeit, vorrangig den Integrierten Pflanzenschutz weiter zu entwickeln. Dazu bedarf es eines begleitenden umfassenden Förderprogramms sowie Unterstützung der Praxis.