Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sieht sich mit seinem Modell einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage nach der Studie des Thünen-institutes (TI) zur Risikovorsorge bestätigt.
Das Modell einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hatte die Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) im Auftrag des ZVG entwickelt. Dabei wird u.a. die Bildung eines Kontos bei einem Finanzinstitut vorausgesetzt.
„Diese Kritik der TI-Studie verfängt daher nicht“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Auch die Aussage, dass in diesem Modell Betriebe mit hohem außerlandwirtschaftlichen Einkommen profitieren würden, sei nicht nachvollziehbar, da mit der Risikoausgleichsrücklage anteilig nur Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft steuerfrei gestellt werden.
Es wird immer wichtiger, dass sich die Gartenbauunternehmen in Eigenverantwortung um Vorsorge bemühen, anstatt im Notfall nach Soforthilfen von staatlicher Seite rufen zu müssen, betont Fleischer. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage wäre ein wichtiger Baustein im Risikomanagement der Betriebe. Die GUB-Berechnungen zeigen den positiven Effekt einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage über die unterschiedlichen Sparten des Gartenbaus und Unternehmensgrößen hinweg.