Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) drängt auf eine zielgenauere Ausweisung der roten Gebiete im Zuge der neuen Düngeverordnung.
Zum Kabinettsbeschluss zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung, der am 12. August getroffen wurde, pocht der Verband auf ein repräsentatives Messnetz für den Nitratgehalt des oberflächennahen Wassers und des Grundwassers für landwirtschaftliche Flächen und eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten und Vielfalt des gesamten Gartenbaus.
„Die Stickstoffbedarfsplanung muss flexibler an das Gemüsejahr angepasst werden“, fordert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Eine umfangreiche Dokumentation zum 1. März sei bspw. im satzweisen Anbau nicht realisierbar.
Es sollten außerdem Regelungen vorgesehen werden, die es erlauben, dass betriebsspezifisch bei Nachweis einer ordnungsgemäßen Düngung mit entsprechender Düngebilanz, Ausnahmen von den Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten festgelegt werden können.
Bei der Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung ist auch der Eintrag von Stickstoff aus nicht-landwirtschaftlichen Quellen einzubeziehen und entsprechend abzugrenzen, so der ZVG.
Die Ausweisung der P-belasteten Gebiete wird kritisch gesehen. Unter anderem bleibe unklar, wie die Phosphataustragsmengen für konkrete Regionen kleinräumig mit verlässlichen Daten unterlegt werden sollen.
Bemängelt wird außerdem die lange Übergangsfrist und die erste Modellierung mit dem alten Messstellennetz. Hier müsse sichergestellt sein, dass schnellstmöglich mit aktuellen Daten und dem verbesserten Messnetz die Modellierung angepasst wird.
Mit Blick auf die drohende Ausweitung des Geltungsbereiches der Stoffstrombilanz um die Kulturen des Zierpflanzenbaus, des Obstbaus und der Baumschulen fordert der ZVG zudem erneut, die gartenbaulichen Kulturen von der Stoffstrombilanz auszunehmen. Die an landwirtschaftlichen Kulturen orientierten Vorschriften seien nicht ein zu eins auf Zierpflanzen, Obstkulturen und Baumschulkulturen übertragbar.