ZVG: Nachbesserungen beim Entwurf zum Emissionshandel gefordert

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat deutliche Nachbesserungen beim Gesetzentwurf über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) gefordert. In einem Schreiben an die Abgeordneten der Bundestagsausschüsse für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sprach sich der Verband u. a. für eine grundlegende Unterstützung der Betriebe in der Umstellungsphase auf erneuerbare Energien aus.

Es sei richtig, dass der Start der Maßnahmen moderat vorgesehen ist, betonte der ZVG in dem Schreiben. Für mittlere Betriebe seien allerdings schon im ersten Jahr der CO2-Bepreisung (2021) Kosten von rund 15.000 Euro bis 20.000 Euro zu verkraften. Mit 35 Euro/t CO2 seien es dann Kosten von rund 50.000 Euro bis 80.000 Euro.

Die Kompensation über die Erstattung der EGG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh und entlang des CO2-Bepreisungspfades in 2022 um 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent pro kWh ist nach Einschätzung des ZVG in der Größenordnung dagegen „völlig irrelevant“ und muss generell in der Gesamtbetrachtung der Stromsteuer-Erstattung angehoben werden.

Für die Gartenbaubetriebe als energieintensive Betriebe sollte vielmehr eine Erstattung der CO2-Kosten bei Nachweis der Investition in erneuerbare Energien und Ersatz der fossilen Energieträger vorgesehen werden. Für die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien müssen steuerliche Sonderabschreibungen vorgesehen werden.

Der ZVG betonte, dass das Bundesprogramm Energieeffizienz eine entsprechende Mittelausstattung haben muss. Die Kosten für eine Holzhackschnitzelheizung mit 1.000 kW betragen beispielsweise zwischen 350.000 Euro und 500.000 Euro. Darüber hinaus forderte der Verband, dass Antragstellung, Mittelzusage und Steuerung des Bundesprogramms schneller und unkomplizierter erfolgen soll.

Auch die Nutzung des KfW-Programms für erneuerbare Energien müsse für den Gartenbau in der Höhe und Umsetzung ausreichend ausgestattet sein. Erneuerbare Energie, insbesondere die feste und gasförmige Bioenergie, sollten von einer CO2-Bepreisung ausgenommen bleiben. Der Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetz sei entsprechend zu ändern.

Darüber hinaus bekräftigte der ZVG seine Kritik an einer nationalen Insellösung, stattdessen sei ein einheitliches europäisches Vorgehen nötig.