Die anhaltende Verweigerung des Bundesverkehrsministeriums, die gewerblichen Betriebe des Gartenbaus bei der Mautbefreiung nicht zu berücksichtigen, ist für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) nicht hinnehmbar. Er appelliert an die Fachpolitiker im Bundestag, Nachbesserungen einzufordern.

„Eine Vielzahl von gärtnerischen Betrieben erbringt handwerksähnliche Dienstleistungen und werden bisher nicht von der Ausnahmeregelung erfasst“, erläutert ZVG-Präsident Jürgen Mertz die Problematik. Das führe dazu, dass die unterschiedlichen gärtnerischen Betriebe im Wettbewerb benachteiligt werden, sei es gegenüber öffentlichen Auftraggebern oder gegenüber Endverbrauchern, weil sie mit Kosten belastet werden, die vergleichbare Branchen nicht haben.

gewerbliche Betriebe des Gartenbaus bei Mautbefreiung nicht berücksichtigt

Gartenbaubetriebe nicht von Ausnahmeregel erfasst

Image: Tim Reckmann/pixelio

Das Bundesverkehrsministerium habe sich bislang weder gesprächsbereit noch einsichtig gezeigt, so der ZVG-Präsident. Er bezweifele, dass die nun vorgelegte Ausgestaltung der Intention der Gesetzgeber entspricht, gerade die kleinen und mittleren Betriebe, die vor Ort handwerksähnliche Leistungen erbringen, von zusätzlichen Kosten zu entlasten.

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