Einsparungen von jährlich rund 235 Gigawattstunden: Das ist das Ergebnis der umgesetzten Projekte durch das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau in den Jahren 2016 und 2017. Am 12. Juli 2018 veröffentlichte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Evaluationsbericht einer unabhängigen Bewertungskommission zum Bundesprogramm. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die bisher erreichten Ziele und sieht weiteres Potenzial in der Förderung der Energieeffizienz.
Die Studie „Ermittlung zusätzlicher Energieeinsparpotenziale und Effizienzreserven in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie Maßnahmen und Instrumente zu ihrer Erschließung“ ergibt, dass höchste Einsparmöglichkeiten bei Neubauprojekten von Gewächshäusern erzielt werden können. Laut BLE konnten in den letzten beiden Jahren insgesamt mehr als 2.900 Anträge eingereicht und bewilligt werden. Bereits im März 2018 war das Gesamtbudget des Bundesprogramms Energieeffizienz von 65 Mio Euro in vollem Umfang ausgeschöpft. Die Erhöhung der Mittel auf insgesamt 33 Mio Euro für das Jahr 2018 verdeutlicht die hohe Nachfrage der Branche. Der ZVG hatte sich für eine Mittelaufstockung eingesetzt.
„Mit dem Bundesprogramm Energieeffizienz entstanden deutschlandweit beispielsweise 56 Neubauprojekte von Gewächshäusern. Diese und die Vielzahl der kleineren Förderprojekte ermöglichen der Branche, leistungsstark und innovativ zu sein. Gleichzeitig leistet die Steigerung der Energieeffizienz im Gartenbau einen großen Beitrag zum Klimaschutz“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Den bisher eingesparten Energieverbrauch vergleicht die BLE mit Vier-Personen-Haushalten. Dabei entsprechen die Einsparungen von 235 Gigawattstunden dem Verbrauch von rund 26.250 Haushalten. „Vor dem Hintergrund der erreichten Ziele und auch der weiterhin großen Nachfrage der Branche sehen wir dringend die Notwendigkeit, das Programm bis mindestens 2021 zu verlängern“, so Mertz weiter.
Die Studie soll eine Entscheidungsunterstützung im Hinblick auf eine mögliche Fortführung des Bundesprogramms leisten. Das aktuelle Programm endet am 31. Dezember 2018. Bereits im Koalitionsvertrag einigten sich CDU/CSU und SPD auf die Fortführung.