„Wir müssen uns auf Bewertungen anerkannter Institutionen, wie das Bundesamt für Risikobewertung (BfR), verlassen können. Nur so ist die Wissenschaftlichkeit im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren gegeben. Der Bewertungsbericht der deutschen Behörden stellte eindeutig die Genehmigungsfähigkeit fest. Bei der Glyphosatzulassung für nur fünf weitere Jahre handelt es sich nicht um eine faktenbasierte Entscheidung“, kritisiert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
EU-Behörden und Bewertungsbehörden der Mitgliedstaaten waren sich einig gewesen, dass durch die Glyphosatwiederzulassung keine gesundheitlichen Risiken entstehen. Demnach wären für eine Verlängerung nach EU-Zulassungsverordnung 1107/2009 weitere 15 Jahre vorgesehen.
Deutschland hatte neben 17 weiteren EU-Mitgliedsstaaten für den Entwurf der Europäischen Kommission in der Abstimmung um die Wiederzulassung von Glyphosat auf weitere fünf Jahre gestimmt.