Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bedauert, dass die Toleranzgrenze beim Auftreten von Regulierten-Nicht-Quarantäneerregern (RNQP's) in letzter Minute noch auf Null Prozent festgesetzt wurde.
Die Änderung trat mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht in Kraft, das seit vergangenem Samstag gilt. Der ZVG hatte dazu gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium und im Rahmen einer Stakeholderkonsultation Stellung bezogen und sich wiederholt dagegen ausgesprochen. Bislang galt die Formulierung „praktisch frei“, was einen gewissen Spielraum ermöglichte.
„Für uns konterkariert dies u.a. die Bemühungen, den biologischen Pflanzenschutz zu stärken“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Die neue Regelung würde dem Einsatz der Branche für einen integrierten Pflanzenschutz entgegenwirken und dem Ziel, chemischen Pflanzenschutz zu reduzieren, widersprechen.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat unterdessen eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten zum neuen EU-Pflanzenpass-System online gestellt. Unter dem Link https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/binnenmarkt---haeufig-gestellte-fragen.html wird unter anderem geklärt, welche Unternehmen wofür registriert werden müssen. Weitere Punkte betreffen die Meldepflicht bei Schädlingen, Dokumentationspflichten bei Zu- und Verkäufen und betriebsinternen Transporten sowie die Vorgaben zur Pflanzengesundheitsuntersuchung der Ware. Des Weiteren geht es um Form und Inhalt des Pflanzenpasses, um die Ausstellung, das Anbringen und Ersetzen des Pflanzenpasses. Letztlich werden auch die Ausnahmen von der Pflanzenpasspflicht erläutert.