Mit großem Bedauern nimmt der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) die wiederholte Gleichsetzung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft mit der Saisonarbeit im Gartenbau und in der Landwirtschaft und damit vor allem auch im Bereich Obst und Gemüse zur Kenntnis. Die Bundesfachgruppen Gemüsebau (BfG) im ZVG und die Bundesfachgruppe Obstbau warnen vor falschen Verallgemeinerungen und mahnen eine differenzierte Betrachtung an, wie es in einem Statement heißt.
Die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitskräfte sind nicht annähernd vergleichbar mit denen in der Fleischbranche, betonten Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau.
Der ZVG und die Fachgruppen hatten frühzeitig ein Hygienekonzept für die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte und die Arbeitsabläufe erarbeitet, stellt Ufen klar. Die Sicherheit der Mitarbeiter stand dabei von Anfang an im Fokus. Der BfG-Vorsitzende kritisiert die pauschalen massiven Vorwürfe an die Obst- und Gemüsebranche und wirbt für eine fachlich-sachliche Diskussion.
Es war und ist unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhalten, unterstreichen Ufen und Stechmann. 'Darauf haben wir die Betriebe eindrücklich hingewiesen. Verstöße gegen die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen unbedingt geahndet werden. Wir begrüßen die Kontrollen des Zoll in den Betrieben vom 19. Juli 2020, wenn auch der Auftritt der Beamten vor Ort nicht in allen Fällen als verhältnismäßig angesehen werden kann', so die Fachgruppenvorsitzenden. Die wenigen schwarzen Schafe konnten durch die Kontrollen identifiziert werden. Für das Vergehen einzelner unverantwortlicher Betriebe dürfe aber nicht die Branche in Sippenhaft genommen werden.
In Gartenbau und Landwirtschaft werden die Saisonarbeitskräfte direkt bei den Betrieben angestellt und nicht im Rahmen von Werksverträgen, machen Stechmann und Ufen deutlich. Diese Situation mit der Fleischindustrie gleichzusetzen, die oft mit mehreren Subunternehmern arbeite, sei unverantwortlich. Arbeitgeberseitig gestellter oder vermittelter Wohnraum wird bereits jetzt durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt.