Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) äußert scharfe Kritik an der Erweiterung des Emissionshandelssystems (ETS-2), die im Rahmen der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) beschlossen wurde, so der ZVG.
Ab 2027 werden demnach landwirtschaftlich genutzte Brennstoffe in Deutschland vom nationalen Emissionshandel in das neue ETS-2 überführt, was bedeutet, dass auch fossile Brennstoffe, die im Gartenbau eingesetzt werden, ab diesem Zeitpunkt CO2-Preisen im freien Markt unterliegen. Diese Maßnahme könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben, da die Einbindung des Sektors in den ETS-2 in der EU nicht einheitlich geregelt ist. Das führt für Deutschland zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Offen bleibt auch, ob die bestehenden Preisstabilisierungsmechanismen der EU ausreichen, um CO2-Preissprünge abzufedern.
Bereits jetzt zeigt sich, dass die Einführung der CO2-Bepreisung seit 2021 die Produktionskosten im Gartenbau signifikant erhöht haben. Der ZVG bekräftig daher seine Forderung nach einer unbürokratischen Carbon-Leakage-Regelung, die sicherstellt, dass kleine und mittlere Unternehmen im Gartenbau nicht benachteiligt werden. Die bisherigen Antragsverfahren zielen auf große industrielle Unternehmen ab.