Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) fordert bei der Einführung einer neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sicherzustellen, dass eine Mehrbelastung vermieden wird und es vor allem zu keiner Verschiebung der Grundsteuerbelastung in Richtung Betriebe kommt.
Am 10. April hat das Bundesverfassungsgericht das Aus für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beschlossen. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes, die den Einheitswert des Grundvermögens als Bemessungsgrundlage festlegen, seien verfassungswidrig. Der Hauptgrund hierfür liege darin, dass seit dem Jahr 1964, obwohl erforderlich, keine neue Einheitsbewertung mehr vorgenommen wurde.
„Mit der Entscheidung des Gerichtes haben wir gerechnet. Nun gilt es aber, eine nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für Bewertung zum Zweck der Grundsteuererhebung zu schaffen. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Belastungsverschiebung in Richtung Betriebe gibt. Deshalb ist es bei allem Zeitdruck wichtig, dass vor Einführung einer neuen Bemessungsgrundlage eine Verprobung über die tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuerlast erfolgt“, so ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einer ersten Einschätzung.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 neue Bewertungsregelungen für die Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Grundsteuer zu schaffen. Gelinge ihm dies, dürfen die alten Einheitswerte noch bis 31. Dezember 2024 als Bemessungsgrundlage angewandt werden, heißt es abschließend.