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Die Europäische Kommission hatte bis zum 29. März 2017 aufgerufen, an einer Konsultation zu einem ersten Update der EU-Liste über invasive, gebietsfremde Arten teilzunehmen, an der der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) beteiligt war. Eine zukünftige Listung der Arten Pennisetum setaceum sowie Gunnera tinctoria wurde aufgrund ihrer Bedeutung für den gärtnerischen Fachhandel abgelehnt.

Bei Pennisetum sei eine Verbreitung nur in Gebieten Spaniens, der balearischen und kanarischen Inseln zu befürchten. Eine unionsweite Invasion kann ausgeschlossen werden und eine unionsweite Bedeutung ist nicht erkennbar. Da Pennisetum setaceum im Großteil des Unionsgebiets nicht winterhart ist, könne eine Invasion bzw. Verdrängung anderer Arten ausgeschlossen werden. Zudem werden sterile Hybride von Pennisetum setaceum gehandelt.
Auch eine Listung von Gunnera tinctoria hat der ZVG abgelehnt, da es nicht den Kriterien der Verordnung 1143/2014 für invasive Arten mit unionweiter Bedeutung entspricht. Das Risiko sei moderat, und auch nur für UK, Irland und ggf. dem Nordwesten der Iberischen Halbinsel interessant. Auch Gunnera tinctoria sei nicht winterhart, wodurch eine Invasion bzw. Verdrängung anderer Arten ausgeschlossen werden könne.