Auch zukünftig muss mit einem angemessenen, umsetzbaren Düngerecht die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel möglich bleiben und gleichzeitig dem Gewässerschutz Rechnung getragen werden, betonte ZVG-Präsident Jürgen Mertz erneut.
Die Düngeverordnung müsse dem Ziel des Gewässerschutzes nachkommen, aber auch Maßnahmen in den nitratsensiblen Gebieten, wo Handlungsbedarf besteht, passgenau ausrichten. Die Nitrat-Gebietskulisse sollte durchaus einer Überprüfung im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der Messstellen unterzogen werden, damit auch dort Maßnahmen festgelegt werden, wo sie zielgerichtet notwendig sind und passgenau wirken.