Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt für den Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) zu rechten Zeit. Der Verband begrüßt die Öffnung der Regelung für alle Branchen und sieht eine große Chance in der einfacheren Anerkennung und dem Wegfall der Vorrangprüfung.
„Der Gärtnermeister ist seit vergangenem Jahr auf der Liste der Mangelberufe der Bundesagentur für Arbeit (BA)“, erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Auch wenn durch das neue Gesetz die Begrenzung auf Mangelberufe entfällt, so macht die Liste nochmal deutlich: Unsere Branche ist dringend auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen.
Wiederholt hat der ZVG auf die wachsende Zahl gemeldeter freier Fachkraft-Stellen sowie die zunehmende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gartenbau hingewiesen.
Abzuwarten bleibt allerdings, inwieweit die Ausbildung im Ausland vergleichbar ist und wie die Anerkennungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden. Die Schaffung einer zentralen Servicestelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen lässt hoffen, dass das Verfahren entbürokratisiert und vereinheitlicht wird.