Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hält weiterhin an der bewährten Fortbildungsbezeichnung „Meister“ fest und moniert, dass die Digitalisierung im Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zu kurz kommt.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung mit geladenen Sachverständigen verweist der ZVG auf die Schwachstellen der geplanten Novelle hin.
„Wir vermissen insbesondere Maßnahmen, die die fortschreitende Digitalisierung berücksichtigen“, erklärt Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung.
„Der gärtnerische Berufsstand gibt bspw. Auszubildenden und Ausbildern seit 2015 mit einem Online-Berichtsheft die Möglichkeit, dieses auch digital zu führen. Daher wäre es nur folgerichtig, solche Ausbildungsnachweise auch online einreichen zu dürfen und sich auf diesem Wege auch zur Prüfung anzumelden.“
Auf Kritik treffe weiterhin die Ankündigung, „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ als Bezeichnung der Berufsabschlüsse einzuführen. Das würde zu Begriffsverwirrungen mit den Hochschulabschlüssen führen. Stattdessen sollte der Meister-Titel als Abschlussbezeichnung erhalten bleiben.
Der ZVG spricht sich außerdem weiter dafür aus, den Abschlussbericht mit Entwicklungsperspektiven und konkreten Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ abzuwarten, der im Sommer 2021 vorliegen soll. Die dort gewonnen Erkenntnisse könnten dann direkt in die Novelle einfließen.