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Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) empfiehlt den gärtnerischen Betrieben eine eigenständige Überprüfung der Anträge auf Soforthilfen und weist auf die Rückzahlungsmöglichkeiten von irrtümlicherweise beantragten Geldern hin.

„Die schnelle unbürokratisch zu beantragenden Corona-Soforthilfen waren ein wichtiger Lichtblick und Rettungsanker in den vergangenen Wochen“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Zehntausende Betriebe haben in den vergangenen Wochen die Gelder beantragt und erhalten. Dabei war die Einschätzung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung oft schwer, u.a. weil nicht immer feststand, wie lange die Betriebe von Schließungsanordnungen oder Umsatzverlusten betroffen sein werden.
Im Zuge der Lockerungsmaßnahmen und des weiteren Saisonverlaufes sei es nun wichtig zu klären, ob eventuell eine Überkompensation erfolgte, so Mertz weiter. Die Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Zuschüssen ist derzeit straffrei möglich, bspw. in Form einer Rücküberweisung. Die Alternative zur freiwilligen Rückzahlung ist eine Rückforderung durch den Staat nach Überprüfung der Anträge, höchstwahrscheinlich mit Zinsen.
Wer glaubt, bei der Antragstellung einen Fehler gemacht zu haben, sollte sich zeitnah mit seinem Steuerbüro in Verbindung setzen.