Wiederholt hatte sich der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) bei der Politik dafür eingesetzt, unfaire Forderungen von Abnehmerseite gegen Produzenten von Obst, Gemüse und Pflanzen zu unterbinden.
„Der Gesetzentwurf ist ein Lichtblick für die gärtnerischen Unternehmen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Nicht zuletzt habe die Corona-Pandemie den hohen Stellenwert einer heimischen Produktion deutlich gemacht. In der Vergangenheit habe sich dagegen immer wieder gezeigt, dass die Marktmacht von Abnehmerseite wiederholt ausgenutzt wurde.
„Eine schnelle Verabschiedung und Umsetzung der neuen Regeln steht nun an vorderster Stelle“, so Fleischer weiter. Dazu gehöre auch die zügige Einsetzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Durchsetzungsbehörde zur vertraulichen Meldung von Verstößen.
Mit dem Gesetzentwurf vom 18. November 2020 wird die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in deutsches Recht umgesetzt. Über die EU-Anforderungen hinaus hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Bezieher den Preis für nicht verkaufte Ware bezahlen und die Kosten für Beseitigung und Lagerung selbst tragen muss. Damit werden zusätzlich zwei wichtige Punkte aus der sogenannten grauen Liste in die schwarze Liste überführt, was der ZVG ausdrücklich begrüßt.