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Die Überbrückungshilfe III des Bundes muss nochmals verlängert und auch verbessert werden. Dazu erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer: „Mit der Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar spitzt sich auch die Situation im Gartenbau zunehmend zu.“ Insbesondere, da der Facheinzelhandel weiterhin in den meisten Bundesländern geschlossen bleibt.

Für die Betriebe ist es wichtig, dass die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier muss der Gartenbau mit seiner verderblichen Ware bedacht werden. Ebenso befürwortet der ZVG, dass der Bund die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe insgesamt vereinfachen und die Förderhöchstbeträge für Unternehmen deutlich anheben will.
Wichtig wird dabei sein, ob und wie die EU-Kommission das Ansinnen der Bundesregierung zu einer Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze umsetzen wird, so Fleischer abschließend.