Die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist für osteuropäische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine faire und günstige Möglichkeit, ihr Einkommen zu verbessern, und für Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu produzieren, so der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE).
„Leider stehen die Arbeitgeber in ständiger Ungewissheit über den Ausgang der vierjährigen Prüfung durch die DRV. Im schlechtesten Fall müssen die Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile – und damit 40 % der Lohnkosten – sowie Verzugszinsen und Säumniszuschläge für vier Jahre rückwirkend zahlen. Diese Forderungen können Betriebe in ihrer Existenz bedrohen“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher.
In letzter Zeit wurden mehrere Urteile zugunsten der Betriebe gefällt – insbesondere hinsichtlich der Beweislastumkehr und der Frage der Berufsmäßigkeit von Hausfrauen und Hausmännern. Es besteht Hoffnung, dass diese und weitere Urteile entweder durch eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts oder durch eine politische Lösung eine langfristige Verbesserung bewirken.
Um in dieser Angelegenheit für eine höhere Rechtssicherheit der Betriebe zu sorgen und Betriebe zu ermutigen, gegen Bescheide der DRV zu klagen, bietet der VSSE seinen Mitgliedern eine Prozesskostenbeteiligung an. Sollte ein Betrieb vor Gericht unterliegen, wird ein finanzieller Beitrag zu den Prozesskosten geleistet. Jährlich stellt der VSSE 15.000 Euro dafür bereit.
Vorgehensweise für die Prozesskostenbeteiligung
- Einreichung des Bescheids beim VSSE
Mitglieder übermitteln den DRV-Bescheid per E-Mail an den VSSE. Dieser leitet ihn zur rechtlichen Prüfung an eine kooperierende Kanzlei weiter.
- Erste Einschätzung durch die Kanzlei
Die Kanzlei prüft die Erfolgsaussichten einer Klage anhand folgender Kriterien:
- Rechtsfehler im Bescheid
- Erfolgschancen basierend auf vergleichbaren Fällen
- Auswirkungen des Bescheids auf das Mitglied und die Branche
- Telefonisches Erstgespräch
In einem kostenfreien Erstgespräch zwischen dem Mitglied, der Kanzlei und ggf. dem VSSE werden folgende Punkte besprochen:
- Erfolgsaussichten der Klage
- Kostenrisiko für das Mitglied (z.B. Gerichtskosten, Anwaltshonorare)
- Ablauf und Zeitrahmen einer möglichen Klage
- Alternative Lösungswege (z.B. Vergleichsmöglichkeiten)
- Kostenbeteiligung durch den VSSE
Falls eine Klage erfolgversprechend ist, das Mitglied jedoch aus finanziellen Gründen zögert, bietet der VSSE eine anteilige Kostenübernahme für den Fall einer Niederlage vor Gericht an.
- Die Höhe des VSSE-Beitrags wird individuell festgelegt.
- Voraussetzung: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht.
- Eine Besserstellung oder ein Anspruch bestehen nicht.
- Insgesamt steht jährlich ein Budget von 15.000 Euro zur Verfügung.