Laut der vorläufigen Erhebung der Spargel- und Erdbeererntemengen in Deutschland durch das Statistische Bundesamt werden Ernterückgänge für Spargel um 4 % und für Erdbeeren um 14 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet.

Im Vergleich zu den durchschnittlichen Erntemengen von 2017 bis 2022 fiel die Erdbeerernte 2023 gar um 23 % niedriger aus, bei Spargel um 15 %, teilte der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE) mit. Gründe seien hierfür zum einen der Flächenrückgang (Spargel: -4 % zu 2022, Freilanderdbeeren: -7 % zu 2022) und auch das kühle Frühjahr, das die Ernte verzögerte, aber ebenso die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns, die wiederum eine weitere Lohnkostenerhöhung für die anderen Lohngruppen nach sich zog. Erdbeerbetriebe nahmen die Freilandflächen zurück und waren aufgrund der stark gestiegenen Produktionskosten zurückhaltend angesichts der Investitionen in Erdbeertunnel. Spargelproduzenten nahmen Flächen, die aufgrund der hohen Erntekosten früher unrentabel wurden, aus der Ernte und setzten auf Junganlagen, die aber erst in zwei bis drei Jahren beerntet werden können.

Sprunghafte Mindestlohnerhöhung setzt Betriebe unter Druck

Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE), erklärte: „Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen es deutlich: Die politischen Maßnahmen wie die sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro haben die Betriebe massiv unter Druck gesetzt und zu einer Verringerung der regionalen Produktion von Erdbeeren und Spargel geführt. Die Betriebe konnten die stark gestiegenen Lohn- und Produktionskosten nicht komplett auf die Verbraucherpreise umlegen, da hohe Preise die Nachfrage verringert hätten. Gleichzeitig mussten sie die Preiss durch eine Angebotsverknappung durch Ernteflächenreduktion stabilisieren. Das ist ihnen aber auch nur mit viel Glück durch das gleichmäßige Wetter gelungen, da es nicht schon im April und Mai sommerlich wurde, und es so zu keinen großen Mengen an gleichzeitig reifenden Erdbeeren oder schnell sprießendem Spargel kam. Trotz der besseren Umsätze werden die Gewinne jedoch durch die deutlich höheren Lohn- und Produktionskosten so reduziert, dass am Schluss nicht mehr viel dabei herauskommt.“

Verlässlicher und rechtlicher Rahmen bei kurzfristig Beschäftigten

Trotz der von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohnerhöhungen von 12 Euro auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025, reißen die Diskussionen über eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro nicht ab, was einer weiteren Steigerung von rund 17 % zum aktuellen Mindestlohn entspräche. Deswegen fordert Simon Schumacher: „Die Politik muss den rechtlichen Rahmen so setzen, dass die inländische Produktion von handarbeitsintensivem Gemüse und Obst weiterhin möglich ist. Dazu gehören zum einen keine weiteren Eingriffe in die Arbeit der Mindestlohnkommission, zum anderen eine verlässliche und unbürokratische Handhabung für die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus dem Ausland. Die Betriebe können sich aktuell nicht auf die vorangegangenen Prüfungsergebnisse der deutschen Rentenversicherung verlassen, und je nach Prüfer bzw. Prüferin kann es zu komplett unterschiedlicher Bewertung kommen, die zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen können, die mitunter existenzbedrohend sind.“