Insbesondere die Verschärfung des Gewässerschutzgesetzes stellt eine große Herausforderung für die Produktion dar. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels überprüft werden muss, wenn der Grenzwert von 0,1 μg/l in Gewässern überschritten wird. Dies unabhängig vom Risiko des jeweiligen Wirkstoffes. Damit wird die Palette an Pflanzenschutzmitteln weiter abnehmen; davon betroffen dürften auch Mittel sein, die in der biologischen Produktion zum Einsatz kommen. Es ist essenziell, dass der Bundesrat auch den Mut aufbringt, die vom Parlament angedachte Ausnahmen zur Sicherung der Inlandversorgung anzuwenden.
Auch im Bereich Dünger fordert das neue Gesetz viel von den Branchen ab. Umso wichtiger ist es, dass die Maßnahmen auf einer aktualisierten und praxistauglichen Basis aufbauen. Die Umsetzung stellt den Gemüse- und Obstbau vor große Herausforderungen, nicht zuletzt wegen der sehr kurzen Umsetzungsfrist und des sehr großen administrativen Aufwandes. Dennoch sind die Branchenverbände überzeugt, dass der verabschiedete Gesetzestext besser ist als die beiden extremen Agrar-Initiativen. So lässt das Parlament Raum für Innovation und verbietet nicht grundsätzlich einzelne Wirkstoffkategorien. Zudem hat das Parlament erkannt, dass der Gewässerschutz nicht nur eine Aufgabe der Landwirtschaft, sondern der ganzen Gesellschaft ist, heißt es abschließend.