Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, dass die Versicherungssteuer für das Risiko 'Dürre' von 19 % auf 0,03 % sinken soll.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser: 'Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland haben die Koalitionsfraktionen veranlasst, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch explizit Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz mit aufzunehmen. Mit der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren. Damit geben wir als Koalition ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern. Das ungewöhnliche Vorgehen im Rahmen des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien ist dem Umstand geschuldet, dass das Versicherungssteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird und damit die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten.'