Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen von Union und SPD den Weg frei gemacht für eine Änderung der Lkw-Mautsätze ab 1. Januar 2019.
Ziel der Gesetzesänderung sei es, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen, berichtet die Verkehrsrundschau unter Berufung auf den parlamentarischen Nachrichtendienst „Heute im Bundestag“ (HiB). Mit der Neuregelung sollen in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Die auf Vorschlag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion eingefügten Änderungen sehen nun auch eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Damit solle ein Anreiz zur Anschaffung solcher klimaschonenden Fahrzeuge geschaffen werden, so ein Unionsvertreter nach Auskunft von HiB. Bisher ist lediglich geplant gewesen, Elektro-Lkw ab dem Jahreswechsel von der Maut zu befreien. Außerdem haben die Fraktionen eine Anregung des Bundesrates laut HiB aufgegriffen und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer von der Maut befreit.