Verhandlungen zum Verpackungsgesetz in kritischer Phase

Bild: Maik Schwertle / pixelio.de

Am 12. Mai entscheidet sich, ob der Bundesrat einer Änderung des Verpackungsgesetztes zustimmt. Das Gesetz sieht eine Ausweitung der Pfandpflicht und eine Förderung von Mehrwegverpackungen vor, zudem werden Verwertern Recyclingquoten vorgeschrieben, die bis zum Jahr 2022 je nach Material auf bis zu 90 Prozent steigen.

Verschiedenen Medienberichten zufolge hatte der Umweltausschuss des Bundesrats der Länderkammer empfohlen, einen Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund dafür sei die Kritik des Bundesrates, dass sich mit der Änderung keine Verbesserung in der Erfassung von Sekundärrohstoffen ergäben.

Zuvor hatte Bundesumweltministerin Barabara Hendricks die Bundesländer in einem Brief aufgefordert, den erreichten Kompromiss beim Verpackungsgesetz zu akzeptieren. Das Gesetz bringe Vorteile für alle und werde von vielen Seiten begrüßt, weswegen die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gefordert werde.

Sollte dem Vermittlungsverfahren stattgegeben werden, bleibt dem Bundestag aufgrund der Bundestagswahlen zur Abstimmung nur noch Zeit bis zum 30. Juni. Kommt keine Abstimmung zustande, wird dies als Aus für das Verpackungsgesetz gewertet.