Die umfassende Evaluierung des AgrarOLkG kam bereits im November 2023 zum Ergebnis, dass weiterhin eine Vielzahl von unlauteren Handelspraktiken angewendet werden. Die Ampelregierung muss dringend handeln und einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung in den parlamentarischen Prozess einbringen.
Dies gilt umso mehr, da ab Mai 2025 manche Unternehmen aus dem bestehenden Schutz herausfallen. Dies fordern die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband und der Markenverband in einem gemeinsamen Schreiben an den Wirtschaftsausschuss und den Ernährungsausschuss im Bundestag.
In ihrem Schreiben mahnen die Verbände: “Soll sich die Situation in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette nicht zu Lasten der geschützten Produzenten und Verarbeiter deutlich verschlechtern, gilt es, jetzt einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des deutschen Rechts gegen unlautere Handelspraktiken im AgrarOLkG zu erarbeiten und ihn unverzüglich in den parlamentarischen Prozess einzubringen.”
Das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) ist im Juni 2021 in Kraft getreten, und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken schützen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde klar: Es werden unlautere Praktiken angewendet, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen.