Nach vorheriger Kritik aus der Wirtschaft an dem Gesetz will die EU-Kommission es Medienberichten zufolge nun verschieben und abschwächen. Ausnahmen soll es auc bei CO2-Abgaben und Nachhaltgikeitsberichten geben.

Lieferkettengesetz-Annette Pixabay

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Die ersten Umsetzungsfristen sollen auf den 26. Juni 2028 verschoben werden, zahlreiche Vereinfachungen sollen Unternehmen entlasten. Ein Jahr später soll das Gesetz anschließend voll greifen und jährlich 320 Mio Euro eingespart werden.

Die betroffenen Firmen sollen zudem nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Anstatt jährlich, reiche ein Nachweis dafür dann alle fünf Jahre. Außerdem wolle die Kommission eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken. Noch brauchen die Änderungen allerdings eine Mehrheit unter den EU-Staaten und im Europaparlament.

Auch die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung soll um zwei Jahre verschoben und neu verhandelt werden, wodurch 80 % der bisher betroffenen Unternehmen von der Regelung ausgenommen würden.