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Verbraucher sind oft verunsichert, was auf Verpackungen von Lebensmitteln deklariert werden muss. Für Lebensmittelhersteller gibt es hier strenge gesetzliche Regeln, zudem gibt es einige Sonderfälle. TÜV Süd informiert, welche Kennzeichnungselemente auf Lebensmitteln zwingend vorgegeben sind.

Die Lebensmittelinformations-Verordnung legt einheitlich für ganz Europa fest, welche Informationen auf Lebensmitteln deklariert werden müssen. Denn jegliche Irreführung und Täuschung soll verhindert werden. Die Verordnung gilt für verpackte Lebensmittel ebenso wie den offenen Verkauf. Damit Verbraucher eine klare Informationsgrundlage beim Einkauf haben, müssen viele Angaben ausgewiesen werden.

Hersteller müssen bestimmte Basisinformationen nennen, die über die rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels hinausgehen, etwa die Nettomenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Name und Anschrift des Unternehmens. Zudem ist vorgeschrieben, bestimmte Nährstoffe (z.B. Fett, Salz), bestimmte Allergene (z.B. Erdnüsse, Fisch, Milch, Laktose oder Soja) und die verwendeten Zusatzstoffe zu deklarieren. Die für jedes Lebensmittel verbindliche Zutatenliste unterliegt genau definierten Anforderungen. Wie Zusatzstoffe zu deklarieren sind, gibt die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung vor. Aktuell sind in Europa über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Unterschiedliche Institutionen müssen sie als gesundheitlich unbedenklich einstufen, bevor sie zugelassen werden. Zusatzstoffe tragen eine E-Nummer (z.B. E322) und dürfen alternativ namentlich angegeben werden (z.B. Emulgator: Lecithin).