Bedingt durch die Festlegung neuer Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Penconazol in Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung mehrerer Pflanzenschutzmittel-Anwendungen widerrufen bzw. eingeschränkt.
Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, sind die nachfolgenden Anwendungen und Pflanzenschutzmittel betroffen:
- TOPAS gegen Echte Mehltaupilze bei Aprikose und Pfirsich, Teilwiderruf zum 17. April 2025
Einschränkung der Zulassung:
- TOPAS, Echter Mehltau, Kernobst, ausgenommen Apfel und Apfelbeere
- TRUST, Schorf, Kernobst, ausgenommen Apfelbeere
- TRhierUST, Echter Mehltau, Kernobst, ausgenommen Apfelbeere
Ferner weist das BVL darauf hin, dass der Teilwiderruf sowie die Einschränkung der Anwendungen auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.