Bedingt durch die Festlegung neuer Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Penconazol in Kernobst hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung mehrerer Pflanzenschutzmittel-Anwendungen widerrufen bzw. eingeschränkt.

Aprikosen

Image: Lubo Ivanko/AdobeStock

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, sind die nachfolgenden Anwendungen und Pflanzenschutzmittel betroffen:

  • TOPAS gegen Echte Mehltaupilze bei Aprikose und Pfirsich, Teilwiderruf zum 17. April 2025

Einschränkung der Zulassung:

  • TOPAS, Echter Mehltau, Kernobst, ausgenommen Apfel und Apfelbeere
  • TRUST, Schorf, Kernobst, ausgenommen Apfelbeere
  • TRhierUST, Echter Mehltau, Kernobst, ausgenommen Apfelbeere

Ferner weist das BVL darauf hin, dass der Teilwiderruf sowie die Einschränkung der Anwendungen auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.