Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens (FHA) im 2007 gewährten die EFTA-Staaten Ägypten einseitige Zollpräferenzen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Trotz zweimaliger Verlängerung des massgebenden sogenannten Protokoll A im FHA sei es bisher nicht möglich gewesen, Verhandlungen mit Ägypten über beiderseitige Konzessionen aufzunehmen. Deshalb habe der Bundesrat am 11. Juni 2021 entschieden, im Einklang mit den EFTA-Partnern Norwegen und Island, die einseitig gewährten Konzessionen Ende Juli auslaufen zu lassen. Aufgrund der geringen Importe der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte sei die Schweizer Wirtschaft kaum von dieser Änderung betroffen.