Die vorgeschlagenen Vorschriften würden eine große Gefahr für die Orangenexporte darstellen. Große Lücken in der Lieferkette, Qualitätsverlust, Food Waste und höhere Preise für die europäischen Verbraucher könnten die Folge sein, wird Hannes De Waal, Vorsitzender der Cirtus Growers‘ Association (CGA), von Eurofruit Südafrika-Korrespondent Fred Meintjes zitiert.
'Die neue Gesetzgebung, über die die EU-Mitgliedstaaten im April abstimmen werden, verpflichtet die afrikanischen Exportländer zu einer drastischen Kältebehandlung (0°C bis -1°C für mindestens 16 Tage) für Orangen, die für den europäischen Markt bestimmt sind. Und das, obwohl Südafrika ein strenges Risikomanagementsystem anwendet, das die europäische Produktion in den vergangenen Jahren sehr wirksam vor der Bedrohung durch Schädlinge und Krankheiten, einschließlich FCM, geschützt hat. Südafrika verfügt über eines der, wenn nicht sogar das ausgefeilteste Pflanzenschutzsystem der Welt, was die vorgeschlagenen neuen Vorschriften noch unerklärlicher macht', betonte De Waal. Die vorgeschriebene Kältebehandlung werde auch die Exporte von Bio- und unbehandelten Orangen in die EU zum Erliegen bringen, da diese Früchte der Behandlung nicht standhalten könnten, heißt es weiter.
Wenn alle Abstimmungen erfolgreich verlaufen und alle Verfahren rechtzeitig abgeschlossen werden, könnten die neuen Regelungen zum 1. Mai 2022 in Kraft treten. Die CGA halte es jedoch für klug, die Einführung zu verzögern, evtl. bis zum Beginn der neuen Exportsaison. Eine Überarbeitung könne aber selbst in diesem Fall nicht schaden, so Meintjes abschließend.