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Ab 1. Januar 2022 wird die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugeordnet. Damit wird die Risikobeurteilung stärker vom Risikomanagement und der Zulassung getrennt und die Unabhängigkeit gestärkt, teilt der Bundesrat mit.

Die Rolle des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Beurteilungsprozess sowie die strategische Führung des Steuerungsausschusses werden damit gestärkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bleibt weiterhin für die landwirtschaftlichen Aspekte zuständig. Die Pflanzenschutzmittelverordnung soll entsprechend revidiert werden, so der Bundesrat. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel, zuständig für die Festlegung der Strategie der Zulassungsstelle, nimmt künftig seine strategische Führungsfunktion stärker wahr. Der Ausschuss setzt sich aus den Direktoren des BAFU, BLW, BLV, SECO und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen. Das BLW wird weiterhin die landwirtschaftlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Schutz der Kulturen gegen Krankheiten und Schädlinge beurteilen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen soll die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) entsprechend angepasst werden. Weitere Optimierungsmaßnahmen, die im Evaluationsbericht vorgeschlagenen worden sind, werden in einem zweiten Schritt umgesetzt. Dies bedarf zusätzlicher Anpassungen der PSMV, die dem Bundesrat bis Mitte 2023 vorgelegt werden sollen.