Die Schweizerischen Zollbehörden haben festgestellt, dass die deklarierten Gewichte bei Einfuhren von kontingentiertem Obst und Gemüse nicht immer mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmen. Die Behörde hat deshalb die Kontrollen an der Grenze erhöht, teilt Swisscofel mit.
„Gemäß Zollgesetz ist der Importeur für eine korrekte Anmeldung der Ware und des Gewichts verantwortlich. Bekanntlich unterliegen etliche Produkte auf dem Transport einem gewissen Gewichtsverlust bzw. Schwund. Darum kommt es vor, dass die Exporteure im Ausland, in gut gemeinter Absicht, für solche Exporte das effektive Gewicht aufrunden, aber in den Lieferpapieren nur die in Rechnung gestellte Menge angeben. Solche Gewichtsüberschüsse können am Zoll zu Geldstrafen führen. Dies auch dann, wenn die zusätzliche Menge über einen Kontingentsanteil zum KZA eingeführt werden kann. Wir empfehlen deshalb allen Importeuren, ihre Lieferanten im Ausland zu sensibilisieren, dass die Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren mit dem effektiven Gewicht der Sendung übereinstimmen müssen“, so der Verband.