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National- und Ständerat verabschiedeten am 14. März in ihrer Schlussabstimmung mit großer Mehrheit den Gegenentwurf zur Initiative für Ernährungssicherheit. Damit unterstreicht nach dem Bundesrat auch das Parlament, dass bezüglich Ernährungssicherheit eine Verfassungslücke besteht und diese geschlossen werden muss. Das Initiativkomitee um den Schweizer Bauernverband (SBV) hat seine Initiative zurückgezogen, heißt es in einer Mitteilung.

Über die deutliche Mehrheit in der Schlussabstimmung freut sich der SBV – damit konnte ein breit getragener Kompromiss zu Gunsten der Ernährungssicherheit gefunden werden. Somit ist der vom SBV seit 2014 geplante Weg für eine Verfassungsabstimmung zur Ernährungssicherheit frei. Über diese wird das Volk aller Voraussicht nach am 24. September 2017 befinden. Der Gegenentwurf ist ein gesamtheitliches Konzept – mit ihm wird die Ernährungssicherheit vom Feld bis auf den Teller in der Verfassung verankert werden. Dazu gehören die Sicherung des Kulturlandes, eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion sowie eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der Einbindung der gesamten Nahrungsmittelkette werden nebst der Landwirtschaft auch die Verarbeitung sowie der Handel bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten integriert – und somit in die Pflicht genommen, zur Ernährungssicherheit des Landes beizutragen.