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Sind die Lebensmittel, die im Lebensmittelrecht nicht erwähnt sind, sicher und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, dürfen sie in den Verkehr gelangen. Das ist das Ergebnis der Revision zum neuen Lebensmittelrecht in der Schweiz, wie es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen heißt. Am 1. Mai 2017 tritt es in Kraft.

Zu den Kernpunkten, die den Verbrauchern im In- und angrenzenden Ausland gleichermaßen zugutekommen, gehören zusätzlicher Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung sowie weniger Barrieren für den Handel. Produzenten und Gewerbe können ihre Produkte schneller auf den Markt bringen, da nicht mehr jedes Lebensmittel eine Bewilligung braucht. Für den Handel bedeutet das eine Förderung eben dieses durch eine Angleichung an die Europäische Union (EU), ohne sich von Schweizer Lösungen trennen zu müssen (z.B. Angabe des Produktionslandes).