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Der Nationalrat diskutierte am 7. März den Gegenentwurf des Ständerates zur Volksinitiative für Ernährungssicherheit. Nachdem die große Kammer bereits in der Frühlingssession 2016 mit ihrer Zustimmung zur Initiative des Schweizer Bauernverbands (SBV) entschied, dass die Ernährungssicherheit in der Verfassung zu verankern ist, beschloss sie nun, sich dem Vorschlag des Ständerates anzuschließen, dies mit einem Gegenentwurf zu realisieren, wie der Schweizer Bauernverband mitteilte.

Der Nationalrat war der Auffassung, dass die zentralen Anliegen damit ebenfalls erfüllt werden. Einerseits solle die Ernährungssicherheit über inländische Produktion sichergestellt werden und andererseits mit dem Passus zu den grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen bestehende Importe geregelt werden und diese auch den Grundsatz der Nachhaltigkeit erfüllen müssen. Somit erkennen Bundes-, Stände- und Nationalrat an, dass bei der Ernährungssicherheit eine Verfassungslücke besteht, die geschlossen werden muss. Dazu bestehen nun einheitliche Beschlüsse, die für die Schlussabstimmung vom 14. März 2017 in beiden Räten bereit sind.
Über die deutliche Mehrheit freut sich der SBV – damit konnte ein breit getragener Kompromiss zu Gunsten der Ernährungssicherheit gefunden werden. Mit dem Gegenentwurf wird die Ernährungssicherheit mit einem ganzheitlichen Konzept vom Feld bis auf den Teller in der Verfassung verankert werden.