Der Nationalrat war der Auffassung, dass die zentralen Anliegen damit ebenfalls erfüllt werden. Einerseits solle die Ernährungssicherheit über inländische Produktion sichergestellt werden und andererseits mit dem Passus zu den grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen bestehende Importe geregelt werden und diese auch den Grundsatz der Nachhaltigkeit erfüllen müssen. Somit erkennen Bundes-, Stände- und Nationalrat an, dass bei der Ernährungssicherheit eine Verfassungslücke besteht, die geschlossen werden muss. Dazu bestehen nun einheitliche Beschlüsse, die für die Schlussabstimmung vom 14. März 2017 in beiden Räten bereit sind.
Über die deutliche Mehrheit freut sich der SBV – damit konnte ein breit getragener Kompromiss zu Gunsten der Ernährungssicherheit gefunden werden. Mit dem Gegenentwurf wird die Ernährungssicherheit mit einem ganzheitlichen Konzept vom Feld bis auf den Teller in der Verfassung verankert werden.