Der Antrag wurde von Nationalrätin Martina Munz (SP) vorgelegt und sieht vor, dass Lebensmittelgeschäfte noch genießbare Lebensmittel bei Ladenschluss zertifizierten Organisationen oder Einzelpersonen überlassen müssen. Die Nationalrätin sieht darin einen ersten Meilenstein zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Nach den Informationen von schweizerbauer.ch ist der Bundesrat bereit, eine rechtliche Grundlage für die leichtere Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Eine Abgabepflicht gehe aber zu weit, zudem müsse der Schutz der Gesundheit gewährleistet sein.