Laut Bundesrat kann auf eine schriftliche Angabe des Produktionslands verzichtet werden. Wie lid berichtet, reiche die aktuelle Deklarationspflicht auf Marktständen aus.
Angeregt worden war eine mögliche Kennzeichnungspflicht von SP-Nationalrat Manuel Tornare, um den Konsum von lokalen Produkten zu fördern. Nach aktuellem Lebensmittelrecht darf im Offenverkauf mit Ausnahme von Fleisch und Fisch auf die schriftliche Herkunftsangabe verzichtet werden, wenn die Information z.B. durch mündliche Auskunft gewährleistet wird. Da die hinreichende Information der Konsumenten auch beim Offenverkauf von Produkten sichergestellt sei, sehe der Bundesrat keinen Anlass, an der geltenden Regelung etwas zu ändern, lautet die Begründung. Dazu komme, dass Konsumenten immer stärker darauf achten, lokal hergestellte Produkte zu kaufen. Da die lokale Herkunft für die Produzenten einen Mehrwert darstelle, würden sie auch im Offenverkauf oft mit einer freiwilligen Kennzeichnung darauf hinweisen, so der Bundesrat.