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„Sondern der Einsatz alternativer Produkte“, sagte Felix Fraga, Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz des Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dem LID. Es handle sich nicht um ein Verbot von Streptomycin, sondern um die „Zulassung zur Bewältigung einer Notfallsituation“.

Schon 2016 hatte das Bundesamt für Landwirtschaft den Einsatz von Streptomycin nicht erlaubt, was die Obstbranche kritisiert hatte. Eine Bilanz zur letztjährigen Situation ohne Streptomycin-Einsatz liege noch nicht vor. „Die Alternativen werden auch bei optimalstem Einsatz nie den Wirkungsgrad von Streptomycin erreichen und müssen dann auch noch mehrfach eingesetzt werden. Der Beweis, dass diese Strategie bei sehr hohem Infektionsdruck gelingt, sei erst noch zu erbringen“, sagt Urs Müller, Leiter Obst am Bildungs-und Beratungszentrum Arenenberg.