Bundesrat, Parlament und Parteien der Schweiz haben anerkannt, dass die aktuelle Verfassung nicht genüge, um längerfristig die Herausforderung der Ernährungssicherheit zu bewältigen und die inländische Produktion sowie die Lebensmittelverarbeitung in der Schweiz zu erhalten. Die Ergänzung in Form des Gegenentwurfs zur Initiative für Ernährungssicherheit komme am 24. September vor das Stimmvolk, teilte der Schweizer Bauernverband mit.
Die Abstimmung über den Verfassungsartikel der Ernährungssicherheit erlaube es den Schweizer Konsumenten auf nationaler Ebene Verantwortung wahrzunehmen und mitzubestimmen, wie ihr Essen produziert werde, heißt es weiter. Der neue Artikel 104a ergänze den bestehenden Artikel 104 über die Landwirtschaft. Die darin erwähnten grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen haben zum Ziel, die Importe von Lebensmitteln zu sichern, welche in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge hergestellt werden können. Die Importe sollen dabei nachhaltig sein, nach dem Prinzip „fairer Handel, statt Freihandel“. Der Zusatz ist weiter eine Vervollständigung zu Artikel 75 über die Raumplanung, in dem er den Schutz des Kulturlands verstärkt. Das Ziel: Die ausreichende Verfügbarkeit von Lebensmitteln sicherstellen und damit eine der großen weltweiten Herausforderungen der Zukunft auf nationaler Ebene angehen. Bundesrat, Parlament und alle Parteien empfehlen der Bevölkerung am 24. September 'Ja' zu stimmen und die Ernährungssicherheit in der Verfassung zu verankern, so der Schweizer Bauernverband.