schweiz_44.JPG

Der Bundesrat habe am 28. März über die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen entschieden. Das Abkommen soll zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen der Vertragspartner beitragen, heißt es beim Schweizer Bundesrat.

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen Georgien und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) umfasse unter anderem den Warenhandel (Industrie- und Landwirtschaftsprodukte), Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterungen. Die Zölle werden auf dem größten Teil des bilateralen Handels mit Georgien vollständig oder teilweise abgebaut und der Handel durch Erleichterungen bei Zollverfahren gefördert. Für Industrieprodukte erfolge ab Inkrafttreten des Abkommens, mit wenigen Ausnahmen, eine umfassende Beseitigung aller Zollansätze, so der Bundesrat weiter. Die EFTA-Staaten erhalten einen vergleichbaren Marktzugang auf dem georgischen Markt wie die hauptsächlichen Konkurrenten aus der EU. Die Hauptexportinteressen der Schweiz konnten komplett berücksichtigt werden, zudem setze die Schweiz damit ihre Unterstützung von Wirtschaftsreformen und zur Integration des kaukasischen Staates in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und auf globaler Ebene fort, was die Wettbewerbsfähgkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem georgischen Markt stärke.