Eine kurzfristige Umetikettierung ist aufwändig und innerhalb kurzer Fristen oft nicht realisierbar. Dürften solche Produkte nicht mehr an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, könnte dies zu einer Verknappung der betreffenden Produkte führen. Die Verfügbarkeit dieser Lebensmittel wäre nicht mehr gewährleistet. Zudem müssten Lebensmittelzutaten weggeworfen werden, weil sich das Lebensmittel so, wie die Deklaration auf der Packung lautet, nicht mehr herstellen ließe (Food Waste).
Mit der neuen Regelung sollen solche Abweichungen befristet toleriert werden. Bedingung ist aber, dass die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Im konkreten Fall werden diese provisorischen Ausnahmen nur erlaubt, wenn sie in keiner Weise die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. bei Allergieproblemen) gefährden.