Die Drohnentechnologie hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt und erschließt immer neue Anwendungsgebiete. In der Schweiz wurden nun die ersten Drohnen für die Applikation von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt, wie Agroscope berichtet. Als erstes Land Europas hat die Schweiz einen Prozess für die Bewilligung entwickelt.
Basierend auf unterschiedlichsten Untersuchungen haben fünf verschiedene Bundesstellen diesen Prozess innerhalb zweier Jahre gemeinsam definiert. Ziel sei es, die Möglichkeiten der Drohnentechnologien, insbesondere als abdriftarme Alternative zu den Helikoptersprühflügen, der Praxis zugänglich zu machen. Damit positioniere sich die Schweiz in der Anwendung der Drohnentechnologie klar an der europäischen Spitze.
Im Vergleich zu herkömmlichen Luftfahrzeugen ermögliche es die heutige Drohnentechnologie in geringer Höhe, sehr präzise und automatisch gesteuert über einem Pflanzenbestand zu fliegen. Der nach unten gerichtete Luftstrom der eingesetzten Multikopter sorge für eine geringe Abdrift. Um eine präzise Anwendung garantieren zu können, müssen die Drohnen automatisch eine vorgegebene Flugroute mit max. 50 cm Abweichung abfliegen können. Zusätzlich müssen sie die durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgegebenen umfangreichen Vorschriften der Flugsicherheit erfüllen. Für jeden Drohnentyp darf die Abdrift einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Die hochgesteckten Anforderungen sollen sicherstellen, dass der Pflanzenschutz mit Drohnen auf einem hohen technischen Niveau erfolgt und negative Nebenwirkungen minimiert werden können.
Künftig werden zugelassene Drohnen – wie alle anderen Spritzgeräte – alle drei Jahre einen Spritzentest absolvieren, mit dem die Funktionalität langfristig gesichert werden soll.