Am 14. Dezember wurde vom Bundesrat der Text eines Handelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich verabschiedet, mit dem die bestehenden Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union fortgesetzt werden sollen. Der Abschluss dieses Abkommens ist, wie der Bundesrat berichtet, Teil der 'Mind-the-Gap'-Strategie.
Dieses Abkommen gewährleistet weitestmöglich die Beibehaltung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäß den zwischen der Schweiz und der EU bereits bestehenden Abkommen. Zudem sieht es für die Zukunft exploratorische Gespräche zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen vor.
Aktuell stützen sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und UK insbesondere auf die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, in erster Linie auf die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU ab. Im Jahr 2017 stellte das Vereinigte Königreich für die Schweiz mit Ausfuhren im Wert von 11,4 Mrd Franken den sechstgrößten Exportmarkt dar und war mit Importen in Höhe von 6,1 Mrd Franken der achtwichtigste Lieferant.
Trete die geplante Übergangsphase am 29. März 2019 in Kraft tritt, bleiben die bilateralen Abkommen Schweiz–EU auch für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich weiterhin anwendbar. Der vom Bundesrat verabschiedete Text des Abkommens werde nach Ablauf der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 (oder einem späteren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbarten Datum) als Grundlage für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dienen, bis die beiden Parteien neue Handelsabkommen abschließen können.
Tritt UK ungeordnet aus der EU aus, komme die Übergangsphase gar nicht zur Geltung. In diesem Fall ermöglicht der vom Bundesrat genehmigte Text des Abkommens im Wesentlichen die Replikation eines Großteils der Handelsabkommen, die die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aktuell regeln.